Krankengymnastik KG/ KGG:
Unter Krankengymnastik sind alle Behandlungsverfahren und -techniken erfasst, die aufgrund der ärztlich verordneten Bewegungstherapie anerkannt sind.
- Erstellen der krankengymnastischen Befunderhebung im Rahmen des ärztlichen Behandlungsauftrages
- Behandlung funktionsgestörter Gelenke
- Stabilisierung überbeweglicher Gelenke
- Wiederherstellung des Muskelgleichgewichts
- Dehnung verkürzter Weichteilstrukturen
- Aktivierung und Kräftigung geschwächter Muskulatur auch mit Geräten
- Schmerzstillende und tonusregulierende Maßnahmen
- Schulung physiologischer funktioneller Haltung und Bewegung
- Beeinflussung der Atmungsmechanik und Atmungsregulation
- Durchblutungsfördernde und entstauende Maßnahmen
- Anwendung von Massagegriffen im Rahmen der lokalen Beeinflussung im Behandlungsgebiet als vorbereitende oder ergänzende Maßnahme der krankengymnastischen Behandlung
- Maßnahmen zur Verminderung von pathologischen Bewegungsmustern
- Maßnahmen zur Regulierung des Haltungs- und Bewegungstonus
- Ergänzende Beratung in Bezug auf das Krankheitsbild in Aktivitäten des täglichen Lebens
- Gerätegestützte Krankengymnastik - Einbezug von Kleingeräten oder eines ausgewählten Maschinenparks zur Vertiefung der Trainingserfolge